Meldepflicht für neue Photovoltaik-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG ) verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden.
Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Es gelten folgende Regelungen:
Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens jedoch am Tag der Inbetriebnahme

  • die Meldung kann auch durch Dritte erfolgen (“Fachinstallateur”)
  • es müssen nur Anlagen gemeldet werden, die nach dem EEG vergütet werden (d.h. Photovoltaik-Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch produzieren, werden nicht gemeldet).

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